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	<title>Mobilfunk Blog &#187; Klarmobil</title>
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	<description>Handys und Mobilfunktarife</description>
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		<title>Prepaid-Verträge: Restguthaben muss ohne Gebühr erstattet werden</title>
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		<pubDate>Tue, 12 Apr 2011 16:19:57 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Sami</dc:creator>
				<category><![CDATA[Handytarife]]></category>
		<category><![CDATA[Prepaid-Tarife]]></category>
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		<category><![CDATA[Verbraucherzentrale]]></category>

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			<content:encoded><![CDATA[<p>Ein Mobilfunkanbieter darf keine Gebühr dafür verlangen, dass er dem Kunden nach einer Kündigung das vorhandene Restguthaben erstattet. Das hat das Landgericht Kiel nach einer Klage des <a href="http://www.vzbv.de/go/presse/1473/index.html" target="_blank">Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv)</a> entschieden. Kunden, die sich nach einer Vertragskündigung das Restguthaben auszahlen lassen wollen, sollten dafür sechs Euro extra bezahlen. Für jede Mahnung kassierte klarmobil 9,95 Euro. Die Rückgabe einer Lastschrift wegen eines ungedeckten Kontos sollten Kunden mit 19,95 Euro büßen.</p>
<p>Das Landgericht Kiel erklärte alle drei Gebührenklauseln für unwirksam, weil sie den Kunden unangemessen benachteiligen. <a href="http://www.mobilfunk-blog.de/mobilfunk-discounter/">Mobilfunkunternehmen</a> seien zur Erstattung eines Restguthabens gesetzlich verpflichtet. Auch die hohe Mahngebühr und  die Pauschale für eine nicht eingelöste Lastschrift seien nicht zulässig. Das Urteil ist aber noch nicht rechtskräftig.</p>
<p>Klarmobil ist nur eines von <a href="http://www.vzbv.de/mediapics/mobilfunkaktion_2008.pdf" target="_blank">19 Mobilfunkunternehmen</a>, die der Verbraucherzentrale Bundesverband seit 2008 wegen unzulässiger Geschäftsbedingungen abgemahnt oder verklagt hat. Im Kleingedruckten entdeckten die Verbraucherschützer fast 200 verbraucherfeindliche Klauseln &#8211; von unzulässigen Gebühren über unfaire Kündigungsregeln bis hin zu Verstößen gegen den Datenschutz. Für rund 100 Klauseln unterzeichneten Unternehmen bereits vorgerichtlich eine Unterlassungserklärung. In den Fällen, die vor Gericht landeten, war der vzbv bislang ganz überwiegend erfolgreich.</p>
<p>Quelle: vzbv</p>
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